专利摘要:

公开号:WO1979000846A1
申请号:PCT/DE1979/000031
申请日:1979-03-27
公开日:1979-11-01
发明作者:H Herzner
申请人:H Herzner;
IPC主号:B02C1-00
专利说明:
[0001] Vorrichtung zum Vermahlen von Korngut und anderem Mahlgut
[0002] Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Vermählen von Korngut und anderem Mahlgut, mit zumindest einem Mahlkörper, der gegen den mit ihm einen Mahlspalt bildenden Mahlkörper erzwungene periodische Schwingungen ausfuhrt, so daß der Mahlspalt, bei eingestellter Mindestspaltbreite, in raschem Wechsel erweitert und verengt wird.
[0003] Durch dieses abwechselnde Erweitern und Verengen des Mahlspaltes wird eine Verminderung der Scherkräfte und dadurch ein äußerst schonendes Vermählen insbesondere bei Korngut, aber auch bei anderem empfindlichen Mahlgut bewirkt.
[0004] Zur Durchführung dieses Vibrations-Mahlverfahrens ist eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentan spruchs 1 bekannt, bei der die einen Mahlspalt bildenden Mahlkörper Walzen sind, von denen die eine durch einen angekoppelten Schwingungserzeuger, z.B. einen elektromagnetischen Vibrator oder eine umlaufende Exzenterscheibe, zu periodischen Schwingungen gegen die andere Walze veranlaßt wird.
[0005] Mit dieser bekannten Vorrichtung läßt sich ohne eine Vermehrung der Mahlzonen, und das heißt ohne einen beträchtlichen konstruktiven und räumlichen Mehraufwand, nur eine begrenzte Differenzierung des Mahlvorganges und damit Auflösung des Endproduktes erreichen. Auch eine Umrüstung vorhandener Walzenstühle auf das Vibrations-Mahlverfahren wäre mit den bekannten Mitteln ohne Veränderungen des Vorhandenen nicht möglich. Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen. Die Erfindung, wie sie in den Patentansprüchen gekennzeichnet ist, löst die Aufgabe, eine wesentlich wesentlich weiter gehende Differenzierung des Mahlvorganges als bisher und damit eine weitere Auflösung des Endproduktes zu erreichen; außerdem löst sie die Aufgabe, vorhandene Walzenstühle ohne Veränderung des Vorhandenen auf das neue Vibrations-Mahlverfahren umrüsten zu können.
[0006] Die allgemeine Lösung dieser Aufgabe besteht erfindungsgemäß darin, daß von jeweils zwei einen Mahlspalt bildenden Mahlkörpern, deren einer gegen den anderen erzwungene periodische Schwingungen ausführt, der eine Mahlkörper ein im Querschnitt konvexer bis zylindrischer Körper, der andere Mahlkörper ein rotationsloser Körper mit im Querschnitt zumindest einseitiger Krümmung ist, deren Radius in der Regel größer ist als die Summe aus dem Krümmungsradius des ersten oder GegenMahlkörpers und der Mindestspaltbreite.
[0007] Das heißt, es bilden jeweils ein konvexes Segment oder, mit zylindrischem Querschnitt, eine Walze und ein kon vexes oder, als bevorzugte Eorm, ein konkaves Segment einen Mahlspalt.
[0008] Der Mahlspalt zwischen einem konkaven Mahlkörper und einer Walze oder auch einem konvexen Mahlkörper hat in Gutdurchgangsrichtung eine beträchtliche Ausdehnung; er kann sich über einen Bogenwinkel erstrecken, der mehr als 9o Grad beträgt. Da in der Regel der Krümmungsradius bei dem rotationslosen, in diesem Eall dem konkaven Mahlkörper größer ist als die Summe aus dem Krümmungsradius des Gegen-Mahlkörpers und der Mindest spaltbreite, ergibt sich je nach der Ausrichtung der beiden Mahlkörper zueinander ein erweiterter Spaltein lauf oder -auslauf oder auch beides. Eine in ähnlicher Weise verlängerte Mahlzone entsteht aber auch dann, wenn beispielsweise einer Walze ein konvexer Mahlkörper mit extrem schwacher Krümmung oder, bei gedachtem unendlich großem Krümmungsradius, ein ebenflächiger Mahlkörper zugeordnet wird. Besitzen beide Mahlkörper diese Grenzform, dann ist das eine Anordnung, die sich vorzüglich in der Weichmüllerei zur Mürbung und Abflachung des Korns bei größter Schaleschonung eignet.
[0009] Als weitere Ausführungsformen eines rotationslosen Mahlkörpers nach dem Patentanspruch 1 sind anzusehen ein im Bereich des Mahlspalteiniaufes konvexer, im weiteren Verlauf konkaver Mahlkörper, sowie ein bikonkaver, ein bikonvexer und ein plankonkaver Mahlkörper. Auf die Bedeutung solcher rotationsloser Körper wird noch später im Zusammenhang mit einer Beschreibung der verschiedenen Mahlkörperanordnungen eingegangen werden.
[0010] Die Erfindung sieht ferner vor, daß Mahlkörper und Gegen-Mahlkörper beide zu Schwingungen angeregt sind, sei es durch Einzelanregung, durch gekoppelte Anregung oder durch ermöglichte Resonanzschwingungen eines der Mahlkörper.
[0011] In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der vorzugsweise konkave rotationslose Mahlkörper um die Krümmungsachse seines Gegen-Mahlkörpers verstellbar. Dies ist besonders zweckmäßig oder sogar notwendig, wenn es sich um die Umrüstung eines vorhandenen Walzenstuhles durch Zuordnung eines rotationslosen Mahlkörpers zu einer der Walzen des Walzenstuhles handelt.
[0012] Ebenso zweckmäßig ist, daß die Mindestspaltbreite im Mahlspalteinlauf und die im Mahlspaltauslauf jede für sich einstellbar sind. Man kann damit erreichen, daß die Mindestspaltbreite in Durchgangsrichtung stetig zunimmt, gleichbleibt oder stetig abnimmt.
[0013] Von ganz besonderem Vorteil ist die durch die Erfindüng gegebene Möglichkeit, die Ober- oder Mahlfläche eines rotationslosen, insbesondere konkaven Mahlkörpers oder Segmentes in Gutdurchgangsrichtung abschnittweise unterschiedlich zu strukturieren, beispielsweise partiell mit einer in oder entgegen der Gutstromrichtung gepfeilten Riffeiung oder mit einer schräg zur Krümmungsachse des Gegen-Mahlkörpers verlaufenden Riffeiung zu versehen. Damit ist der Mahlvorgang unvergleichlich differenzierter durchführbar als mit jeder Nur-Walzenanordnung. Das gilt besonders, wenn außerdem der rotationslose Mahlkörper zumindest einmal längsunterteilt ist oder aus mehreren nebenein ander angeordneten, einzeln auswechselbaren Teilen be steht, die sich im Gegensatz zu denen einer Gliederwalze auf einfachste Weise austauschen lassen. Als Gegen-Mahlkörper wird man eine Walze vorsehen, die außer ihrer Funktion als Gegen-Mahlkörper nur noch die des Mahlguttransportes hat.
[0014] Die Anordnung oder Zuordnung von Mahlkörper und Gegen-Mahlkörper ist auf die verschiedenste Weise möglich, die Erfindung sieht dafür die nachfolgend angegebenen Lösungen vor.
[0015] Die Zuordnung eines konkaven Mahlkörpers oder Segmentes zu einer Walze - es kann auch ein konvexes Segment sein - wurde schon auf Seite 3 in Zeile 32/33 erwähnt. Daraus leitet sich die Anordnung einer Walze zwischen zwei konkaven Mahlkörpern oder Segmenten ab. Eine auch für eine Umrüstung geeignete Anordnung ist die eines keilförmig bikonkaven oder auch bikonvexen Mahlkörpers oder Doppelsegmentes in dem Zwickel vor oder/und hinter dem Mahlspalt eines Walzenpaares. DiesesDoppelsegment kann aus zwei spiegelbildlich gleichen, elastisch (federnd) gegeneinander abgestützten Teilen bestehen, wobei der gegeneinander ausgeübte Druck und die Anstellrichtung zu den Walzen einstellbar sind. Es wird dadurch eine gewisse
[0016] Nachgiebigkeit der beiden Mahlkörper während des Mahlvorgangas erreicht, und gegebenenfalls werden auch Resonanzschwingungen ermöglicht.
[0017] Eine weitere Lösung besteht darin, daß zwischen zwei auseinander gerückten Walzen ein bikonkaver Mahlkörper angeordnet ist. In Fortbildung dieser Anordnung sind nach einem Vorschlag der Erfindung zwischen zwei auseinander gerückten Walzen zwei spiegelbildlich glei che, plankonkave Mahlkörper, mit ihren ebenen Flächen einen dritten Mahlspalt bildend, angeordnet. Diese plankonkaven Mahlkörper führen gegeneinander, und zugleich jeder gegen eine Walze, exzentrische Schwingungen aus, die jeweils in den Phasen der Verengung des dritten Mahlspaltes wahlweise einander entgegen- und gleichgerichtet, dabei dem Mahlgutstrom wahlweise entgegen und gleichgerichtet sind. Eine weitere Variante der Schwingungszustände wird dadurch erreicht, daß zwischen den Schwingungen der beiden plankonkaven Mahlkörper eine Phasendifferenz von wählbarer Größe stufenlos einstellbar ist; es können also auch Schwingungsinterferenzen erzeugt werden, die ganz spezifische Wirkungen beim Mahlvorgang hervorrufen. Bei allen diesen Anordnungen kann, wie bekannt, die eine Walze eine schnell- die andere eine langsamlaufende Walze sein.
[0018] In nahezu allen Mahlkörperanordnungen läßt sich ein einzelner rotationsloser Mahlkörper nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung durch eine Wechseleinrichtung ersetzen, die darin besteht, daß am Umfang eines rotationslosen Trägerkörpers mehrere Mahlkörper mit im Querschnitt unterschiedlicher Krümmung auswechselbar angeordnet und durch Drehen des Trägerkörpers um eine horizontale Achse wahlweise auf einen Gegen-Mahlkörper ausrichtbar sind. Damit ist eine schnelle UMstellung von einem Mahlkörper auf einen anderen, beispielsweise auf einen mit einer anderen Krümmung oder/und einer anderen Oberflächenstruktur möglich. Der Einbau des Schwingungserzeugers, in diesem Fall eines Unwuchtmotors direkt in den Trägerkörper führt zu einer kompak ten baulichen Einheit, die sich daher auch für die Um rüstung vorhandener Walzenstühle eignet.
[0019] Die Mahlkörper-Schwingungen können pendelartige Schwingungen um eine außermittige horizontale Achse innerhalb oder außerhalb des betreffenden Mahlkörpers sein, wobei der Abstand der Schwingungsachse von der Krümmungsachse des jeweiligen Gegen-Mahlkörpers einstellbar sein sollte; es können auch exzentrische Schwingungen um eine Achse sein, unter Einhaltung der Achsenrichtungen des betreffenden, rotationslosen Mahlkörpers im Räume; und die Mahlkörper-Schwingungen können in Bezug auf den jeweiligen Gegen-Mahlkörper von radial bis tangential wählbare Schwingungen sein, bei Geradführung des betreffenden Mahlkörpers in einer Kulisse. Auf den besonderen Fall der Schwingungen zweier plankonkaver Mahlkörper bei deren Anordnung zwischen zwei auseinander gerückten Walzen, wurde schon auf Seite 5 in den Zeilen 17 bis 28 hingewiesen. Auch hierbei sind die Achsenrichtungen des einzelnen Mahlkörpers im Räume eingehalten.
[0020] Als Schwingungserzeuger kommen insbesondere Unwuchtmotoren und umlaufende Exzenterseheiben infrage. In allen den Fällen, in denen eine Walze der Schwingungen ausführende Mahlkörper ist oder sein kann, ergibt sich eine besonders raumsparende und auch nachträglich einbaufähige Lösung dadurch, daß in die Walze ein mit ihr umaufender Unwuchtmotor eingebaut ist. Der Unwucht motor kann dabei sternförmig radial an der Walzen Innenwandung abgestützt oder an zwei zur Walzenachse senkrechten Kreisscheiben angeflanscht sein; die Kreisscheiben sind mit Durchtrittsöffnungen für ein Kühlmittel versehen. In beiden Fällen sind die Walzenlager in Schwingmetall eingebettet.
[0021] Des weiteren ist erfindungsgemäß eine aus Mahlkörpern nach dem Patentanspruch 1 bestehende Speisevorrichtung vorgesehen, deren einer Mahlkörper eine vorstehend erwähnte Vibrationswalze sein kann. Es ist aber auch jede andere Mahlkörper-Paarung möglich und geeignet. In einer solchen Speisevorrichtung erfolgt bereits auf schonende Weise ein Vorbrechen des Mahlgutes.
[0022] Um einen störungsfreien, gleichmäßigen Transport des aus der Speisevorrichtung kommenden Mahlgutes zu den einzelnen Mahlspalten beziehungsweise bei deren Unterteilung in mehrere Passagen (Seite 4, Zeile 15 bis 18) zu diesen Passagen zu gewährleisten, sind Leitbleche vorgesehen, die durch den jeweiligen Schwingungserzeuger miterregt werden. Längsrinnen in den Leitblechen erzeugen den erwünschten Mahlgutschleier. Soll das Mahlgut wahlweise in einen und zugleich in mehr als einen Mahlspalt eingeführt werden können, so sind die Leitbleche als Speiseklappen ausgebildet, das heißt, sie sind umsteilbar.
[0023] Ist für jeden der Mahlspalte eine eigene Speisevorrichtung vorgesehen, so kann die volle Arbeitsbreite ausgenutzt werden.
[0024] Schließlich sieht die Erfindung noch an sich bekannte Mittel vor, um Reststaubteilchen oberhalb jedes Mahlspaltes entgegen oder quer zum Mahlgutstrom abzusaugen. Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin zu sehen, daß die Erfindung im Vergleich zu den herkömmlichen Walzenstühlen, und auch im Vergleich zu der bekannten Vorrichtung zur Durchführung des mahlgutschonenden Vibrations-Mahlverfahrens, eine viel weiter gehende Differenzierung des Mahlvorganges und damit Auflösung des Endproduktes bei bedeutend geringerem Aufwand ermöglicht. So kann beispielsweise eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit drei Mahlspalten bzw. Passagen, ergänzt durch einen Sichter entsprechender Leistung und eine pneumatische oder mechanische Überhebung, drei herkömmliche Walzenstühle ersetzen. Und außerdem ermöglicht die Erfindung eine Umrüstung vorhandener Walzenstühle auf das Vibrations-Mahlverfahren ohne Veränderungen des Vorhandenen.
[0025] Im folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen, die verschiedene Ausführungsmöglichkeiten darstellen, näher erläutert. Es zeigt
[0026] Figur 1 bis Figur 1o, jeweils schematisch im Querschnitt, verschiedene Mahlkörperanordnungen; Figur 11 in Stirnansicht eine nahezu vollständige Vorrichtung mit einer Mahlkörperanordnung gemäß Figur 2; Figur 12 und Figur 13, jede im Längsschnitt und mit zwei bzw. einem Detail in einem anderen Schnitt, zwei Ausführungen einer Walze mit eingebautem Unwuchtmotor; und Figur 14 schematisch im Querschnitt eine Wechseleinrichtung.
[0027] In Figur 1 ist die Zuordnung eines um eine obere Pendelachse 7 schwingenden konkaven Mahlkörpers oder Segmentes 2 zu einem konvexen Segment 1, in Figur 2 die Zuordnung gleichfalls eines konkaven, jedoch um eine untere Pendelachse 7 schwingenden Segmentes 2 zu einer Walze 3 dargestellt. Figur 3 zeigt die Anordnung einer Walze 3 zwischen einem um eine untere und einem um eine obere Achse 7 Pendelschwingungen ausführenden konkaven Segment 2. Es hängt von den jeweiligen Umständen ab, ob man das Segment nach Art eines hängenden oder eines stehenden Pendels anordnet.
[0028] Figur 4 zeigt die Anordnung eines keilförmig bikonkaven Mahlkörpers oder Doppelsegmentes 4 in dem Zwickel vor dem Mahlspalt eines Walzenpaares 3, 3. Die Schwingbewegung dieses Doppelsegmentes 4 kann eine pendelnde, eine exzentrische und eine geradlinige, vorzugsweise vertikale Schwingbewegung sein. Nicht dargestellt ist ein keilförmig bikonvexer Mahlkörper in der gleichen Anordnung. Eine derartige Zuordnung eines bikonkaven oder bikonvexen Mahlkörper zu einem Walzenpaar eignet sich auch für die Umrüstung vorhandener Walzenstühle.
[0029] Die Anordnung eines nicht keilförmigen bikonkaven Mahlkörpers 4 zwischen zwei räumlich getrennten Walzen 3 ist in den Figuren 5 bis 8 dargestellt. Diese Anordnungen unterscheiden sich lediglich durch die Art, wie das Doppelsegment 4 schwingt, nämlich entweder um eine obere Achse 7 (Figur 5) oder um eine untere Achse 7 pendelnd (Figur 6), oder geradlinig in einer horizontalen Kulisse 9 geführt, oder exzentrisch um eine Achse 8, wobei eine nicht dargestellte Führung für die Erhaltung der Achsenrichtungen des Mahlkörpers oder Doppelsegmentes 4 im Räume sorgt. Bei allen Anordnungen nach den Figuren 5 bis 8 sind Leitbleche 14 zur Verteilung des Mahlgutes auf die beiden Mahlspalte vorgesehen, die sich sämtlich über einen Bogenwinkel von mehr als 9o Grad erstrecken.
[0030] Von diesen Anordnungen nach den Figuren 5 bis 8 unterscheidet sich die Anordnung nach Figur 9 dadurch, daß anstelle eines bikonkaven Mahlkörpers 4 zwei plankonkave Mahlkörper 6 vorgesehen sind, die mit ihren ebenen Flächen einen dritten Mahlspalt bilden, und daß jeder der Mahlkörper 6 exzentrische Schwingungen um zwei parallele Achsen 8 ausführt, so daß besondere Führungen zur Einhaltung der Achsenrichtungen im Raume entbehrlich sind. Es lassen sich damit, wie schon auf Seite 5 ausgeführt, unterschiedliche Schwingungszustände zwischen den beiden Mahlkörpern 6 herstellen. Die Leitbleche 14 sind mitschwingende umstellbare Speiseklappen, um das Mahlgut wahlweise einem, zwei und allen drei Mahlspalten zuführen zu können.
[0031] Ein im Bereich des Mahlspalteinlaufes konvexer, im weiteren Verlauf konkaver Mahlkörper 1 , 2 wird in Figur 1o gezeigt. In die zugeordnete Walze ist, gestrichelt angedeutet, ein mit ihr umlaufender Unwuchtmotor 11 eingebaut; es handelt sich also um eine Vibrationswalze 5.
[0032] Eine Gesamtanordnung mit Speisevorrichtung, die zugleich als Beispiel für die Umrüstung eines vorhande nen Walzenstuhles dienen kann, ist in Figur 11 darge stellt. Der oberen Walze 3 eines Diagonal-Walzenpaares, dessen untere Walze 5 eine Vibrationswalze ist, ist ein konkaver Mahlkörper oder Segment 2 zugeordnet. Durch einen oder, bei großer Breite zwei Uhwuchtmotore 1o angeregt, führt das Segment 2 pendelartige Schwingungen um eine Achse 7 an seinem unteren Ende aus. Der Abstand der Achse 7 von der Walze 3 ist mit einem skalierten Drehknopf einstellbar, und mit Hilfe von Exzenterbuchsen läßt sich die erforderliche AchsParallelität von Segment 2 und Walze 3 herstellen.
[0033] Die Schwingungsweite wirdjmit dem skalierten Drehknopf 1o1 eingestellt; ein Anschlag 1o2 verhindert ein Durchschwingen der Feder(n) 1o3 und damit eine Berührung zwischen den Mahlkörpern 2 und 3. Deutlich ist auch die in Gutdurchgangsrichtung abschnittweise unterschiedliche Strukturierung der Oberfläche des konkaven Segmentes 2 zu erkennen. Von der Speisevorrichtung 13, die aus zwei herkömmlichen, aber ohne weiteres durch Mahlkörper nach der Erfindung zu ersetzenden Walzen besteht, gelangt das Mahlgut über ein durch den oder die Unwuchtmotore 1o miterregtes Leitblech in den Mahlspalt zwischen dem Segment 2 und der Walze 3, und zwar in diesem Fall, bedingt durch die Gesamtanordnung, die der eines herkömmlichen Walzenstühles entspricht, durch eine einzige durchgehende oder eine in Einzelöffnungen unterteilte Durchgangsöffnung 15 in dem Segment 2.
[0034] Die schon mehrfach erwähnte Vibrationswalze 5 ist in zwei Ausführungen dargestellt, die sich lediglich in der Art des Einbaus des Unwuchtmotors 11 unterscheiden. Nach Figur 12 ist der Unwuchtmotor 11 mittels drei sternförmig angeordneter Stützen 23 an der Innenwandung der Walze 5 befestigt. Die beiden Walzenlager 25 (nur das linke ist wiedergegeben) sind in Schwingmetall eingebettet, und der elektrische Strom wird dem Unwuchtmotor 11 durch den hohlen Wellenstumpf über einen Kollektor 27 zugeführt. Eine Scheibe 26 mit einem elastisch eingebetteten Mitnehmer läßt den Kollektor 27 mit der Walze 5 umlaufen. Figur 12A, ein Schnitt nach A-B der Figur 12, zeigt die sternförmige Anordnung der Stützen 23, und Figur 12B, ein Schnitt nach C-D der Figur 12, zeigt die Mitnehmerseheibe 26 in Draufsicht. Der Unwuchtmotor 11 kann auch ein Flanschmotor sein; sein Einbau ist in Figur 13 dargestellt. Die Flansche oder Kreisscheiben 21 sind mit Durchtrittsö ffnungen 22 versehen, deren Verteilung Figur 13A in einem Schnitt nach A-B der Figur 13 zeigt. Durch Abschalten der Stromzufuhr wird die Vibrationswalze 5 zu einer ganz normalen Walze, was eine weitere Variationsmöglichkeit bedeutet.
[0035] Eine Wechseleinrichtung, bestehend aus einem Trägerkörper 143 und vier an dessen Umfang leicht auswechselbar angeordneten Mahlkörpern 1 und 2, ist in Figur 14 schematisch im Querschnitt dargestellt. Dem konvexen Mahlkörper 1 gegenüber ist ein teils konvexer, teils konkaver Mahlkörper 1 , 2 in den Trägerkörper 143 eingesetzt. Die beiden anderen, konkaven Mahlkör per 2 unterscheiden sich geringfügig durch ihre Krümmung.
权利要求:
ClaimsPatentanspräche:
1. Vorrichtung zum Vermählen von Korngut und anderem Mahlgut, mit zumindest einem Mahlkörper, der gegen den mit ihm einen Mahlspalt bildenden Mahlkörper erzwungene periodische Schwingungen ausführt, so daß der Mahlspalt, bei eingestellter Mindestspaltbreite, in raschem Wechsel erweitert und verengt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Mahlkörper ein im Querschnitt konvexer (1) bis zylindrischer Körper (3), der andere Mahlkörper ein rotationsloser Körper mit im Querschnitt zumindest einseitiger Krümmung ist, deren Radius in der Regel größer ist als die Summe aus dem Krümmungsradius des ersten oder Gegen-Mahlkör pers (1 bzw 3) und der Mindestspaltbreite.
2. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der rotationslose Mahlkörper ein im Querschnitt konkaver Körper (2) ist.
3. Vorrichtung nach Patentanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der rotationslose Mahlkörper im Bereich des Mahlspalteiniaufes konvex (1), im weiteren Verlauf konkav ist.
4. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß Mahlkörper (2 bzw 1) und Gegen-Mahlkörper (1 bzw 3) beide zu Schwingungen angeregt sind.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der rotationslose Mahlkörper (2 bzw 1 ) um die Krümmungsachse des Gegen-Mahlkörpers (1 bzw 3) verstellbar ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Mindestspaltbreite im Mahlspalteinlauf und die Mindestspaltbreite im Mahlspaltauslauf jede für sich einstellbar sind.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der rotationslose Mahlkörper (2 bzw 1) eine in Gutdurchgangsrichtung abschnittweise unterschied liehe Oberflächenstruktur aufweist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der rotationslose Mahlkörper (2 bzw 1 ) mit einer in oder entgegen der Gutdurchgangs richtung gepfeilten Riffelung versehen ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patent ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der rotationslose Mahlkörper (2 bzw 1) mit einer schräg zur Krümmungsachse des Gegen-Mahlkörpers (1 bzw 3) verlaufenden Riffelung versehen ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der rotationslose Mahlkörper (2 bzw 1) zu mindest einmal längsunterteilt ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der rotationslose Mahlkörper (2 bzw 1) aus mehreren nebeneinander angeordneten, einzeln auswechselbaren Teilen besteht.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei konkaven Mahlkörpern (2) eine Walze (3) angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der einen Walze (3) eines, mahlspalt bildenden Walzenpaares (3, 3) ein rotationsloser Mahlkörper (2 bzw 1) zugeordnet ist.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Zwickel vor oder/und hinter dem Mahlspalt eines Walzenpaares (3, 3) ein keilförmig bikonkaver Mahlkörper (4), alternativ bikonvexer Mahlkörper angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach Patentanspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Mahlkörper (4) aus zwei spiegelbildlich gleichen, elastisch gegeneinander abgestützten Teilen besteht, wobei der gegeneinander ausgeüb te Druck und die Anstellrichtung zu den Walzen (3, 3) einstellbar sind.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei auseinander gerückten Walzen (3, 3) ein bikonkaver Mahlkörper (4) angeordnet ist.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patent ansprü che 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei auseinander gerückten Walzen (3, 3) zwei spiegelbildlich gleiche, plankonkave Mahl körper (6, 6), mit ihren ebenen Flächen einen drit ten Mahlspalt bildend, angeordnet sind.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß am Umfang eines rotationslosen Trägerkörpers
(143) mehrere Mahlkörper (1, 2) mit im Querschnitt unterschiedlicher Krümmung auswechselbar angeordnet und durch Drehen des Trägerkörpers (143) um eine horizontale Achse wahlweise auf einen Gegen Mahlkörper ausrichtbar sind.
19. Vorrichtung nach Patentanspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß in den Trägerkörper (143) ein Unwuchtmotor ein gebaut ist.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 16, 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Mahlkörper-Schwingungen pendelartige Schwin gungen um eine außermittige horizontale Achse (7) inner- oder außerhalb des betreffenden Mahlkörpers sind.
21. Vorrichtung nach Patentanspruch 2o, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Schwingungsachse (7) von der Krümmungsachse des jeweiligen Gegen-Mahlkörpers einstellbar ist.
22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 16, 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Mahlkörper-Schwingungen exzentrische Schwingungen um eine Achse (8) sind, unter Einhaltung der Achsenrichtungen des betreffenden, rotationslosen Mahlkörpers im Räume.
23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 16, 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Mahlkörper-Schwingungen in bezug auf den jeweiligen Gegen-Mahlkörper von radial bis tangen tial wählbare Schwingungen sind, bei Geradführung des betreffenden Mahlkörpers in einer Kulisse (9).
24. Vorrichtung nach den Patentansprüchen 17 und 22, dadurch gekennzeichnet, daß die plankonkaven Mahlkörper (6, 6) gegeneinan der exzentrische Schwingungen ausführen, die je weils in den Phasen der Verengung des Mahlspaltes einander wahlweise entgegen- und gleichgerichtet und zugleich dem Mahlgutström wahlweise entgegen und gleichgerichtet sind
25. Vorrichtung nach Patentanspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Schwingungen der beiden plankonkaven Mahlkörper (6, 6) eine Phasendifferenz von wählbarer Größe stufenlos einstellbar ist.
26. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 19 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwingungsamplitude unter Vermeidung einer Berührung zwischen den Mahlkörpern einstellbar ist.
27. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Walze (5) vorgesehen ist, in die, mit ihr umlaufend, ein Unwuchtmόtor (11) ein gebaut ist.
28. Vorrichtung nach Patentanspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Unwuchtmotor (11) sternförmig radial (23) an der Innenwandung der Walze (5) abgestützt ist.
29. Vorrichtung nach Patentanspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Unwuchtmotor (11) an zwei zur Walzenachse senkrechten Kreisscheiben (21), die Durchtrittsöffnungen (22) für ein Kühlmittel aufweisen, ange flanscht ist.
30. Vorrichtung nach Patentanspruch 27, 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Walzenlager (25) in Schwingmetall (24) eingebettet sind.
31. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 3o, dadurch gekennzeichnet, daß eine aus Mahlkörpern (13, 13) bestehende Speise Vorrichtung vorgesehen ist.
32. Vorrichtung nach Patentanspruch 31 und einem oder mehreren der Patentansprüche 27 bis 3o, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Mahlkörper (13, 13) eine Vibrationswalze (5) ist.
33. Vorrichtung nach Patentanspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehr als ein das Mahlgut von der Speisevorrichtung dem/den Mahlspalt(en) zuführendes, durch den jeweiligen Schwingungserzeuger (1o, 11) miterregtes Leitblech (14) vorgesehen ist.
34. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 12 bis 32 und nach Patentanspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitbleche (14) als Speiseklappen ausgebildet und zur Einspeisung des Mahlgutes wahlwei- se in einen und zugleich in mehrere der Mahlspalte umschaltbar sind.
35. Vorrichtung nach Patentanspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, daß das/die Leitblech(e) (14) über die ganze Breite mit Längsrinnen versehen sind.
36. Vorrichtung nach Patentanspruch 33, 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß der/die rotationslose (n) Mahlkörper mit Gutdurchtrittsöffnungen (15) versehen ist/sind, in die das jeweilige Leitblech (14) mündet.
37. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel vorgesehen sind, um Reststaubteilchen oberhalb jedes Mahlspaltes entgegen oder quer zum Mahlgutstrom abzusaugen.
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同族专利:
公开号 | 公开日
EP0015930A1|1980-10-01|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1979-11-01| AK| Designated states|Designated state(s): CH GB SU US |
1979-11-01| AL| Designated countries for regional patents|Designated state(s): FR |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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